Aktuelles im Abgasskandal
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05.05.2020 BGH gibt offenbar betrogenen Dieselfahrern Recht – wir holen Ihr Geld zurück!
Karlsruhe, den 5. Mai 2020. Der Bundesgerichtshof (BGH) hier in Karlsruhe hat Medienberichten zufolge betrogenen Dieselfahrern den Rücken gestärkt. Dieselfahrer profitieren von dieser zu erwartenden Rechtsprechung. Alle deutschen Gerichte müssen sich an der Linie des BGH orientieren. Denn nach vorläufiger Rechtsansicht der erkennenden Karlsruher Richter haftet die Volkswagen AG wegen „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ wegen eines Fahrzeugs, welches mit einem Motor des Typs „EA 189“ ausgestattet ist. Volkswagen muss danach den Kaufpreis an den Kunden zurückzahlen und das betroffene Fahrzeug zurücknehmen. Wie unsere Karlsruher Kanzlei schon von Beginn des Abgasskandals erwartet hat, muss sich der geschädigte Kunde aber im Gegenzug einen Betrag dafür abziehen lassen, dass er das Fahrzeug seit dem Kauf nutzen konnte (sog. „Nutzungsersatz“). Der BGH scheint keine Einwände dagegen vorgebracht zu haben, dass die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Koblenz, im konkreten Fall den Nutzungsersatz auf Grundlage einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km errechnet hat. Nach den Medienberichten hat der Bundesgerichtshof damit die klägerfreundliche Rechtsprechung des OLG Koblenz bestätigt. Andere Oberlandesgerichte sind von Laufleistungen von 250.000 km ausgegangen. Man darf gespannt sein, ob diese Gerichte nun endlich auf die Linie des Bundesgerichtshofes einschwenken werden und ebenfalls 300.000 km zugrunde legen. Aus unserer Sicht wären bei Dieselmotoren Laufleistungen von 350.000 km deutlich realistischer. Auf der Grundlage der von dem Gericht angenommenen Gesamtlaufleistung wird der Nutzungsersatz berechnet. Je höher die erwartete Laufleistung, desto höher ist Ihr Anspruch gegen den Hersteller Ihres „Schummeldiesel“.
Unsere Kanzlei hat bereits eine dreistellige Zahl von betrogenen Dieselfahrern gerichtlich vor Land- und Oberlandesgerichten bundesweit äußerst erfolgreich vertreten und die nun vom Bundesgerichtshof vorläufig geäußerte Rechtsansicht schon lange kommen sehen. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten auch im Abgasskandal persönlich und individuell. Wir sind kein unpersönliches „Legal Tech“, sondern eine erstklassige Anwaltskanzlei, wie man das als Mandant erwartet. Sie können uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, oder einen Besprechungstermin in unserem Büro wahrnehmen, sofern dies die die Entwicklungen rund um das Corona-Virus zulassen. Wenn Sie wünschen, können Sie alle Schritte vorab mit uns erörtern und werden stets aktuell informiert. Sofern Sie sich nicht weiter um die Angelegenheit gegen den Hersteller Ihres Fahrzeugs kümmern wollen – kein Problem. Dann erledigen wir die Geltendmachung Ihrer Ansprüche geräuschlos im Hintergrund. Der Dieselskandal hat gezeigt: Wer sich individuell beraten und vertreten lässt und einen persönlichen Ansprechpartner hat, kommt am Ende ans Ziel und kann sich über erstklassige Ergebnisse freuen. Auch Ihr Geldbeutel freut sich, denn in vielen Fällen lohnt sich eine Klage gegen Volkswagen.
Hatten Sie sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen? Sofern Sie den Vergleich im Rahmen der Musterfeststellungsklage angenommen haben, können Sie von uns unverbindlich und kostenlos prüfen lassen, ob sich ein Widerruf des Vergleichs lohnt. Denn oftmals macht die individuelle Geltendmachung Ihrer Ansprüche wirtschaftlich absolut mehr Sinn als der von VW angebotene Betrag. In den zahlreichen Fällen halten wir die von Volkswagen angebotene Einmalzahlung für nicht attraktiv. Sofern Sie kein Vergleichsangebot erhalten haben oder das Angebot von VW abgelehnt haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, dass Sie Ihre Ansprüche individuell und vollständig einklagen. Wir beraten Sie hierzu kostenlos und unverbindlich. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten.
Die heutige Verhandlung vor dem BGH hat Signalwirkung. Die bekannt gewordene Rechtsansicht der Karlsruher Richter hat auch für die zahlreichen Verfahren gegen Porsche, Audi, Skoda, Daimler und BMW Aussagekraft und Relevanz. Auch die diversen 3.0-Liter-Diesel-Modelle, für die amtliche Rückrufe angeordnet wurden, sind von den Wirkungen der heute deutlich gewordenen Ansicht des BGH betroffen, ebenso VW-Motoren des Typs EA 288. Auch diese geschädigten Dieselfahrer können jetzt ihre Ansprüche mit dem Rückenwind aus Karlsruhe geltend machen.
In jedem Fall lohnt sich die Einschaltung eines erfahrenen Anwalts. Lassen Sie von uns kostenlos und unverbindlich Ihre Ansprüche prüfen. Gemeinsam erörtern wir mit Ihnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind und wie Sie den Maximalbetrag geltend machen können. Verschenken Sie kein Geld!

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Mandantenstimmen
“ VW Touran / Abgasskandal: Ich hatte den Verdacht, dass mein VW vom Abgasskandal betroffen sein könnte, und habe mich durch die Kanzlei beraten lassen. Mir wurde sehr schnell mitgeteilt, dass ich Ansprüche gegen den Verkäufer und auch VW habe und diese machen wir nun geltend - fühle mich sehr gut aufgehoben! Sehr angenehme Kommunikation mit Herrn Rechtsanwalt Zerfowski, vielen Dank! ”
“ Mir wurde diese Kanzlei durch meine Rechtsschutzversicherung empfohlen, es wurde sich kurzfristig für mich Zeit genommen und sich um mein Problem gekümmert. Ich fühlte mich gut beraten und aufgehoben, mein Problem wurde zur vollsten Zufriedenheit gelöst! Ich hoffe nicht das ich bald wieder einen Anwalt benötige, aber wenn es soweit ist weiß ich wo ich einen kompetenten und professionellen Rechtsbeistand erhalte! Von mir 5 Sterne! Vorbehaltlos zu empfehlen!!! (C.H.) ”
“ Sehr kompetente Beratung. Das Ergebnis der Rechtsberatung war sehr gut. Kann Herrn Zerfowski nur empfehlen. (T.K.) ”
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